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Sehr geehrte Damen und Herren,

in der EU gelten ab den 29.12.2014 teilweise neue Bestimmungen für das Reisen mit Heimtieren. Wir hatten auf unserer Website (http://www.vdh.de) bereits darüber berichtet. Ab sofort dürfen Hundewelpen nur noch nach Deutschland gebracht werden, wenn sie einen dokumentierten Impf- schutz gegen Tollwut haben. Bisher musste der Nachweis über eine wirksame Tollwutschutzim- pfung nur für Hundewelpen vorliegen, die zur Handelszwecken transportiert wurden. Privatper- sonen, die Welpen transportierten, mussten lediglich plausibel darlegen können, dass ein Welpe keinen Kontakt zu potentiell tollwutinfizierten Tieren hatte.

Mit der neuen Verordnung gilt nunmehr für private Transporte dieselbe Regelung wie für gewerb- liche Transporte. Die Kontrollbehörden hoffen durch diese neuen Bestimmungen wirksamere Möglichkeiten im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel zu erhalten.

In der Vergangenheit hatten sich skrupellose Hundehändler oftmals die erleichterten Bedingungen des privaten Reiseverkehrs zu Nutze gemacht, indem sie Handelstiere bewusst falsch als privat verbrachte Tiere deklarierten.

Die EU-Verordnung sieht zwar weiterhin Ausnahmen von diesem Grundsatz für privatverbrachte Tiere vor, überlässt es aber den Mitgliedsstaaten zu entscheiden, ob sie von dieser Ausnahmemög- lichkeit Gebrauch machen. In den letzten Wochen gab es unterschiedlichste Auffassungen, was die Rechtslage in Deutschland betraf. Zum Teil wurde verbreitet, dass eine Ausnahme auch weiterhin bestünde. Wir haben daraufhin beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nach- gefragt und die Auskunft erhalten, dass Deutschland keinen Gebrauch von dieser Ausnahmemög- lichkeit mehr macht, auch nicht für Privatpersonen!

Daher gilt jetzt auch für das private Verbringen von Welpen nach Deutschland und für das Reisen, dass das Vorliegen einer gültigen Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden muss. Zum Zeit- punkt der Impfung müssen die Welpen mindestens 12 Wochen alt sein, der Impfschutz wird 21 Tage nach dem Impftermin wirksam. Erst danach dürfen Hundewelpen (nach der 15. Lebenswo- che) nach Deutschland transportiert werden.

In wie weit andere EU-Staaten Ausnahmen von dieser Regelung für die Einfuhr von Welpen vor- sehen, ist vor der Einreise oder der Einfuhr bei den zuständigen Behörden zu erfragen. Uns liegen hierzu noch keine ausreichenden Informationen vor, zumal in einigen Ländern der Entscheidungs- prozess, ob solche Ausnahmen vorgesehen werden sollen, noch nicht abgeschlossen ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jörg Bartscherer

Geschäftsführer

Justiziar

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