Die Körung Bremen kann leider aufgrund der aktuellen Lage nicht stattfinden, jedoch hoffen wir, dass die nachfolgenden Körungen ab der Körung in Thüringen wieder stattfinden können.

Änderungen zunächst gültig bis 31.12.2020 :

  1.  Körungen die 2020 ablaufen verlängern sich um ein Jahr
  2. Es reichen 2 Ausstellungsbewertungen mit SG / V, ersatzweise kann auch eine JHB ohne zuchtausschließende Fehler eine Austellungsbewertung ersetzen
  3. Liegt nur ein Ergebnis vor, kann die Körung gemeldet werden, ist aber erst nach Nachreichen eines weiteren SG / V gültig.
  4. Die Teilnehmerzahl ist pro Tag auf 15 zu begrenzen, ohne zusätzliche Begleitpersonen,auf die große Gruppe kann verzichtet werden, ansonsten ist die Körung wie in der Körordnung beschrieben durchzuführen.

Je nach Anordnung der Bundesregierung bzw. der Länder ist Mundschutzpflicht Vorschrift und die notwenigen Mindestabstände für Personen sind einzuhalten. Für die Durchsetzung der Vorschriften ist die ausrichtende Landesgruppe verantwortlich.

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