Lt. Eintragungsnachricht des Amtsgerichtes - Registergericht vom 25.01.2023 sind die mit Antrag zur JHV 2022 begehrten Änderungen zu §3 und §20 der Satzung DCLH eingetragen.

§3 der Satzung wurde um Punkt 14 ergänzt:

14. Regelmaßge Herausgabe einer Vereinszeitschrift und führen einer Vereinshomepage als offizielle Mitteilungsorganen.

§20 der Satzung lautet nun:

§ 20 (Einberufung)

Mindestens einmal im Jahr, im ersten Halbjahr, soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Die Einberufung erfolgt unter Angabe des Versammlungsortes, der Zeit und der Tagesordnung schriftlich durch den Präsidenten an die Mitglieder, spätestens sechs Wochen vor dem Versammlungstermin oder durch Einhalten der vorgenannten Frist durch entsprechende Veröffentlichung in den offiziellen Mitteilungsorganen. Bei schriftlicher Einladung gilt die an die letzte bekannte Anschrift eines Mitgliedes gerichtete Postsendung als am dritten Tag nach Postaufgabe zugegangen.

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