Körungen 2020

Die Körung Bremen kann leider aufgrund der aktuellen Lage nicht stattfinden, jedoch hoffen wir, dass die nachfolgenden Körungen ab der Körung in Thüringen wieder stattfinden können.

Änderungen zunächst gültig bis 31.12.2020 :

  1.  Körungen die 2020 ablaufen verlängern sich um ein Jahr
  2. Es reichen 2 Ausstellungsbewertungen mit SG / V, ersatzweise kann auch eine JHB ohne zuchtausschließende Fehler eine Austellungsbewertung ersetzen
  3. Liegt nur ein Ergebnis vor, kann die Körung gemeldet werden, ist aber erst nach Nachreichen eines weiteren SG / V gültig.
  4. Die Teilnehmerzahl ist pro Tag auf 15 zu begrenzen, ohne zusätzliche Begleitpersonen,auf die große Gruppe kann verzichtet werden, ansonsten ist die Körung wie in der Körordnung beschrieben durchzuführen.

Je nach Anordnung der Bundesregierung bzw. der Länder ist Mundschutzpflicht Vorschrift und die notwenigen Mindestabstände für Personen sind einzuhalten. Für die Durchsetzung der Vorschriften ist die ausrichtende Landesgruppe verantwortlich.

SARS-CoV-2

Ein Virus beeinträchtigt unser aller Freiheit gewohntes Denken in ungeahnter Weise!

Zur Verinnerlichung noch einmal die Veröffentlichung über die Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, auszugsweise,die uns alle angeht:

„Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend.

„Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.“

Unter diesem Aspekt sollte jeder Züchter gewissenhaft abwägen, ob er einen Deckakt, eine Welpenaufzucht, eine Welpenabgabe in dieser Zeit, die doch sehr von gravierenden Einschränkungen unserer Lebensweise geprägt ist,verantworten kann.

Deckakt, Welpenaufzucht und Welpenabgabe bringen im Allgemeinen sehr viele zwischenmenschliche Kontakte mit sich, die es derzeit doch zu vermeiden gilt Bei eigener Erkrankung oder Quarantäne ist die Versorgung der erwachsenen Hunde und insbesondere der Welpen/Mutterhündin nur schwerlich möglich. Gleiches gilt, sollte der vertraute/diensthabende Tierarzt nicht verfügbar sein. Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie sind derzeit nicht absehbar, wodurch leider auch das Hobby Hund betroffen sein wird und dieAnschaffung eines neuen Welpen mehr als sonst überdacht werden wird. Welpen, die aufgrund nicht erlaubter Abgabemöglichkeiten bei Ausgangssperren oder aufgrund fehlender seriöser Nachfrage beim Züchter verbleiben müssen, kosten. Geld, Zeit und Nerven! Weitere Impfungen werden fällig,Wurmkuren und Futter. Die Möglichkeiten adäquater Sozialisation sind aufgrund der Kontaktbegrenzungen ebenfalls drastisch eingeschränkt.

Verantwortungsvolles Handeln ist gefordert von uns allen für unsere Gesellschaft und für uns selbst, damit wir einer unserer wichtigsten Aufgaben gerecht werden können:

- die immerwährende Fürsorge für unsere Hunde -

Dem sind wir verpflichtet.

In diesem Sinn „Bleiben Sie gesund!“

Ihr Vorstand DCLH

Hinweis für die neue LPN1, LPN2 und LEMP Regelung

Wie auf der JHV beschloßen, müssen in Zukunft für die Zucht vorgesehenen Hunde LPN1,2 und LEMP frei getesteter Elterntiere KEINEN EIGENEN Test mehr vorweisen. Hunde bei denen ein Elternteil LPN1 oder LEMP Träger ist, müssen nach wie vor in DIESEM Punkt einen EIGENEN Test vorlegen.

Die DNA allein ist nicht beweisend für die Richtigkeit der vorliegenden Abstammung, daher muss anstelle des LPN/LEMP Testes ein Abstammungsnachweis vorliegen. Dazu müssen die DNA Profile beider Eltern sowie die DNA des Nachkommens zu einem zertifizierten Labor geschickt und ausgewertet werden.

Die „LeoZeit“ März 2019 ist fertig gestellt

Der Versand erfolgt nunmehr als „Postvertriebsstück“, d.h. ohne Kuvert und mit Adress-Aufkleber im Laufe der nächsten Woche.

Durch diese Maßnahme können die Versandkosten erheblich reduziert und das vorgesehene Budget „LeoZeit“ 2019 eingehalten werden.

Bitte melden Sie sich bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. per Email falls Sie bis spätestens 12. KW die Zeitschrift nicht erhalten haben.

Neue Verordnung: Tollwutschutzimpfpflicht für Hundewelpen ab sofort auch im privaten Reiseverkehr

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Sehr geehrte Damen und Herren,

in der EU gelten ab den 29.12.2014 teilweise neue Bestimmungen für das Reisen mit Heimtieren. Wir hatten auf unserer Website (http://www.vdh.de) bereits darüber berichtet. Ab sofort dürfen Hundewelpen nur noch nach Deutschland gebracht werden, wenn sie einen dokumentierten Impf- schutz gegen Tollwut haben. Bisher musste der Nachweis über eine wirksame Tollwutschutzim- pfung nur für Hundewelpen vorliegen, die zur Handelszwecken transportiert wurden. Privatper- sonen, die Welpen transportierten, mussten lediglich plausibel darlegen können, dass ein Welpe keinen Kontakt zu potentiell tollwutinfizierten Tieren hatte.

Mit der neuen Verordnung gilt nunmehr für private Transporte dieselbe Regelung wie für gewerb- liche Transporte. Die Kontrollbehörden hoffen durch diese neuen Bestimmungen wirksamere Möglichkeiten im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel zu erhalten.

In der Vergangenheit hatten sich skrupellose Hundehändler oftmals die erleichterten Bedingungen des privaten Reiseverkehrs zu Nutze gemacht, indem sie Handelstiere bewusst falsch als privat verbrachte Tiere deklarierten.

Die EU-Verordnung sieht zwar weiterhin Ausnahmen von diesem Grundsatz für privatverbrachte Tiere vor, überlässt es aber den Mitgliedsstaaten zu entscheiden, ob sie von dieser Ausnahmemög- lichkeit Gebrauch machen. In den letzten Wochen gab es unterschiedlichste Auffassungen, was die Rechtslage in Deutschland betraf. Zum Teil wurde verbreitet, dass eine Ausnahme auch weiterhin bestünde. Wir haben daraufhin beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nach- gefragt und die Auskunft erhalten, dass Deutschland keinen Gebrauch von dieser Ausnahmemög- lichkeit mehr macht, auch nicht für Privatpersonen!

Daher gilt jetzt auch für das private Verbringen von Welpen nach Deutschland und für das Reisen, dass das Vorliegen einer gültigen Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden muss. Zum Zeit- punkt der Impfung müssen die Welpen mindestens 12 Wochen alt sein, der Impfschutz wird 21 Tage nach dem Impftermin wirksam. Erst danach dürfen Hundewelpen (nach der 15. Lebenswo- che) nach Deutschland transportiert werden.

In wie weit andere EU-Staaten Ausnahmen von dieser Regelung für die Einfuhr von Welpen vor- sehen, ist vor der Einreise oder der Einfuhr bei den zuständigen Behörden zu erfragen. Uns liegen hierzu noch keine ausreichenden Informationen vor, zumal in einigen Ländern der Entscheidungs- prozess, ob solche Ausnahmen vorgesehen werden sollen, noch nicht abgeschlossen ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jörg Bartscherer

Geschäftsführer

Justiziar

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