Hinweise zur aktuellen Körsituation

Hinweise zur aktuellen Körsituation

Wenn sich die Inzididenzahlen weiter verbessern, sollte spätestens im April eine reguläre Körveranstaltung mit reduzierter Personenanzahl und angepasster Gruppenarbeit möglich sein.

Um der redzuzierten Teilnehmerzahl Rechnung zu tragen wurden 2020 und 2021 endende Körungen verlängert, so dass insbesondere junge Hunde des Jahrgangs 2018 und 2019 eine reelle Chance haben ihre Körung abzulegen

Sollte sich die Coronasituation bis Ende März nicht entspannt haben, werden wir akzeptable Ersatzveranstaltungen überlegen um den Fortbestand der Zucht sicherzustellen

Coronabedingte Änderungen der Körordnung, gültig ab sofort

  1. Die Hunde die 2020 gekört sind und bislang erst ein Ergebnis (sg, v oder JHB ) haben sind damit voll zuchtauglich, die Körung wird  bei der Wurfeintragung nachgetragen. Alternativ kann die Ahnentafel zum unterschreiben an die Zuchtleitung geschickt werden.

  2. Die Hunde deren erste Körung 2021 ausläuft werden wie die Hunde deren Körung 2020 auslief um ein Jahr verlängert, die bereits 2020  verlängerten Körungen werden ebenfalls um ein weiteres Jahr verlängert. Ausgenommen sind Hündinnen deren Körung 2021 mit Vollendung des 8. Lebensjahres ausläuft. So können Plätze für Ersttäter gesichert werden.

  3. Die Anzahl der Teilnehmer muss begrenzt werden, massgebend sind die Vorgaben der jeweiligen Ordnungsämter

  4. Körungen können  ab vollendetem 18. Lebensmonat OHNE Ausstellung gemeldet werden, Ergebnisse müssen NICHT nachgereicht werden, Mindestalter zur ersten Zuchtverwendung bleibt bei 20 Monaten

  5. HD, DNA, LPN/LEMP MUSS zur Anmeldung vorliegen, kann nicht mehr nachgereicht werden

  6. Alle Wesensteile wo ein enger Kontakt mehrerer Personen stattfindet, fallen aus (kleine/große Gruppe)

Diese Regeln gelten befristet bis 31.12.2021

Wurfabnahmeprotokoll

Der Zuchtausschuss des DCLH e.V. hat sich entschlossen, den Empfehlungen des VDH zu folgen, demnach eine Wurfabnahme derzeit nur durch den Tierarzt erfolgen soll.

Wurfabnahmeprotokoll
als .doc-Datei
docSeite 1
docSeite 2

Wurfabnahmeprotokoll
als .pdf-Datei
pdfSeite 1
pdfSeite 2

Bitte füllen Sie die erste Seite des Wurfabnahmeprotokolls selber aus,

Auf Seite 2 tragen Sie bitte die Namen & Zuchtbuchnummern analog zum Wurfeintragungsantrag

ein und nehmen das Protokoll mit zum Impftermin bei Ihrem Tierarzt und bitten ihn, die übrigen Daten auszufüllen.

Bei festgestellten Nabelbrüchen lassen Sie ein Attest beifügen, ob eine OP notwendig ist oder nicht.

Bei erfolgter OP über diese ebenfalls ein Attest beifügen und alles an das Zuchtbuchamt schicken.

Vielen Dank
Nathalie Mayer (Zuchtleiterin)

Körungen 2020

Die Körung Bremen kann aufgrund der aktuellen Lage nicht statt finden, jedoch hoffen wir, dass die nachfolgenden Körungen ab der Körung in Thüringen wieder stattfinden können.

Änderungen zunächst gültig bis 31.12.2020 :

  1. Körungen die 2020 ablaufen verlängern sich um ein Jahr (ausgenommen sind Körungen, die a. G. des Alters der Hündin im Jahr 2020 enden)
  2. Es reichen 2 Ausstellungsbewertungen mit SG / V, ersatzweise kann auch eine JHB ohne zuchtausschließende Fehler eine Austellungsbewertung ersetzen
  3. Liegt nur ein Ergebnis vor, kann die Körung gemeldet werden, ist aber erst nach Nachreichen eines weiteren SG / V gültig.
  4. Die Teilnehmerzahl ist pro Tag auf 15 zu begrenzen, ohne zusätzliche Begleitpersonen, auf die große Gruppe kann verzichtet werden, ansonsten ist die Körung wie in der Körordnung beschrieben durchzuführen.

Je nach Anordnung der Bundesregierung bzw. der Länder ist Mundschutzpflicht Vorschrift und die notwenigen Mindestabstände für Personen sind einzuhalten. Für die Durchsetzung der Vorschriften ist die ausrichtende Landesgruppe verantwortlich.

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