Da die aktuelle Coronasituation derzeit keine Körveranstaltungen zulässt, können ab sofort "Notfallkörungen" bei der Zuchtleitung beantragt werden. Diese gelten für einen Wurf, bzw für einen erfolgreichen Deckakt.
Der Zuchtpartner muss eine gültige Körung vorweisen!
Vorraussetzungen:
- Ein auf einer DCLH Sonderschau erworbenes Ausstellungsergebnis (SG od. V, ab der Jugendklasse) ODER eine Nachzuchtbeurteilung ohne zuchausschließenden Fehler.
Oder eine Exterieurbeurteilung bei einem Körmeister direkt. Die Zuteilung erfolgt über die Zuchtleitung, die Gebühr beträgt 20,- €, bei einer nötigen Exterieurbeurteilung 40,-€.
- HD, LPN1, 2, LPPN3, LEMP, DNA ODER ein Abstammungsnachweis (dieser ist nicht das DNA Profil, bitte beachten!) muss bei freien Eltern vorliegen.
- Hunde die bereits an einer Körung teilgenommen haben, diese aber NICHT bestanden haben, sind von dieser Regelung zur Notfallkörung ausgenommen. Diese können erst wieder bei Aufnahme des regulären Körbetriebs vorgestellt werden.
Anträge für die Erteilung einer Notfallzuchtzulassung bitte mit Einsendung aller Unterlagen als PDF an die Zuchtleitung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Überweisungen richten Sie bitte an: DCLH, IBAN: DE03 7425 0000 0100 6457 61, Sparkasse Niederbayern-Mitte, Verwendungszweck: Notfallkörung 2021 plus Name des Hundes.
Diese Maßnahmen sind zunächst bis zum 31.05.2021 befristet und richten sich zunächst an die Teilnehmer der beiden entfallenen Körungen in Leonberg und Bremen.
Bitte bedenken Sie bei Ihren Zuchtplänen, dass die ständig wechselnden Coronaregeln sowohl die Fahrten zum Deckrüden, als auch die so wichtigen Welpenbesuche massiv beeinträchtigen können. Ebenso können Sie als Züchter während eines Wurfes an Corona erkranken und sich in Quarantäne begeben müssen, was unter Umständen die nötigen Tierarztbesuche deutlich erschweren oder verhindern kann.
Vorstand DCLH