Die Gebühren sind am Tag der Körung zu zahlen, die Höhe der Gebühren beträgt 40,00 €uro!
Datum | Ort | LG | Unterlagen an: | Bankverbindung | Körmeister |
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23./24.01.2021 wird vorrausichtlich verschoben! |
Leonberg zur Zeit gilt eine Begrenzung auf 15 Hunde / Tag |
LG Baden-Württemberg |
Peter Rühl |
Die Meldegebür wird am Tag der Körung in Bar erhoben | Wolfgang Mayer Rita Pleibel Willi Güllix |
24./25.04.2021 | Bremen | LG Nord |
Regine Twellmeyer |
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19./20.06.2021 |
Darmstadt Sollten vom zuständigen Ordnungsamt corona-bedingt die Teilnehmerzahlen reduziert werden, gilt die Reihenfolge der Anmeldung mit vollständigen Unterlagen. |
LG Hessen |
Kathrin Hartfiel |
Meldeschluss: 22.05.2021 IBAN: DE24 5479 0000 0010 7609 29, |
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21./22.08.2021 | Harkerode | LG Sachsen-Anhalt |
Bianka Pilarczyk |
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02./03.10.2021 | Schwerte | LG West |
Volker Mahrarens |
Meldeschluss:
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Für die Anmeldung zur Körung müssen ALLE zuchtrelevaten Untersuchungsergebnisse wie HD, LPN1 u.2, LEMP, LPPN3 (LPPN3 ab dem 01.03.2021) und DNA vorliegen,
ebenso wie die benötigten Unterlagen (beachten Sie hierzu bitte die Info unter Vorstand zur geänderten Anforderung für die Anmeldung zur Körung unter Corona-Bedingungen) und senden bitte alles in Kopie an die Adresse der zutreffenden Meldestelle:
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Ahnentafel (bitte vor dem Faxen kopieren, da das Faxen einer grünen Ahnentafel zu einem schwarzen Druck führt)
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2 Ausstellungsbewertungen von 2 verschiedenen Spezialzuchtrichtern mit der Formwertnote "Sehr gut" oder "Vorzüglich", wobei mindestens eine Bewertung aus einer Erwachsenenklasse stammen muss
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Junghundebeurteilung - ersatzweise eine weitere Ausstellungsbewertung mit der Formwertnote "Sehr gut" oder "Vorzüglich"
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letztes Körprotokoll (falls vorhanden)
Bitte zur Körung ALLE Unterlagen im Original mitbringen!
Alle Hunde müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.
Mit der Anmeldung zur Körung stimmen Sie der Ablichtung des hiermit angemeldeten Leonbergers, exklusiv für das offizielle Vereinsorgan des DCLH e. V. „LeoZeit“, zu.
Des Weiteren sind Sie einverstanden, dass das daraus resultierende Foto in der für diese Körung vorgesehenen Ausgabe der „LeoZeit“ veröffentlicht wird. Individuell zugesandte Fotos, die nicht am Tag der Körung durch den dafür zuständigen Fotografen gemacht werden, können nicht im offiziellen Vereinsorgan berücksichtigt werden!