Körung der LG West in Schwerte
- Datum
- 1. September 2024
Beschreibung
- Prüfungsleitung
- Klaus Haase
Olper Str. 28a
57078 Siegen
Telefon: 0160-6361760
E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Meldestelle
- Volker Marahrens
Alte Landstr. 56
33397 Rietberg
Mobil 01590/2456983
E-MailDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Bankverbindung
- Sparkasse Dortmund
IBAN: DE40 4405 0199 0841 0145 29
BIC: DORTDE33XXX
Verwendungszweck: Körung West 2024 - 'Hundename' - Körmeister
- Frau Rita Pleibel-Seyffer
Frau Angelika Szynkarek
Herr Wolfgang Mayer - Meldeschluss
- 04.08.2024
- Meldeschein
- ... zum Meldeschein
Standortinformationen
Deutschland, Nordrhein-Westfalen, Kreis Unna, Schwerte, 58239, Im Reiche des Wassers, 33
- Straße
-
Im Reiche des Wassers 33
- Stadt
-
58239 Schwerte
- Bundesland
-
Nordrhein-Westfalen
- Land
- Deutschland
- Straße
- Im Reiche des Wassers 33
- Stadt
- 58239 Schwerte
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Land
- Deutschland
Mit der Anmeldung zur Körung stimmen Sie der Ablichtung des hiermit angemeldeten Leonbergers, exklusiv für das offizielle Vereinsorgan des DCLH e. V. „LeoZeit“, zu.
Des Weiteren sind Sie einverstanden, dass das daraus resultierende Foto in der für diese Körung vorgesehenen Ausgabe der „LeoZeit“ veröffentlicht wird. Individuell zugesandte Fotos, die nicht am Tag der Körung durch den dafür zuständigen Fotografen gemacht werden, können nicht im offiziellen Vereinsorgan berücksichtigt werden!
Alle Hunde müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.