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Spezial-Rassehunde-Ausstellung der LG Mecklenburg-Vorpommern

Datum
7. Juni 2026
Ort
Ferienanlage am Campingplatz

Beschreibung

Hier gehts zur Einladung!

 

Richter: Herrn Jørgen Hansen (DK)

 

Ort:


Campinganlage Krakow am See
18292 Krakow am See
Windfang 1

 

Meldestelle:




Holger Munzlinger
Jägerstr. 201
46149 Oberhausen
Tel.: 0151 22079095
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Meldegebühren: folgen

 

 

Meldeschluss: 24. Mai 2026

 

Meldung

 

Standortinformationen

Ferienanlage am Campingplatz
Straße
Windfang
Stadt
18292 Krakow am See
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Land
Deutschland

Jeder teilnehmende Hund muss wirksam gegen Tollwut schutzgeimpft sein (EU–Heimtierausweis mitbringen).

Die Hunde, die zu einer solchen Veranstaltung gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.*

Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.

* Welpen mit einem Alter von unter 3 Monaten und 21 Tagen können in keinem Fall diese Voraussetzungen erfüllen.