Deutscher Club für Leonberger Hunde e. V.

Seit 1846 Leonberger Hundezucht

Ausstellungsordnung
Deutscher Club für Leonberger Hunde e.V.


Inhaltsverzeichnis:

1. Allgemeines
2. Klasseneinteilung
3. Bewertungen
4. Gruppenwettbewerbe
5. Sonderschauen
6. Spezial-Rassehunde-Ausstellungen und Clubschau
7. Verleihungsbestimmungen für Titel
8. Sonderleiter (Ringleiter)
9. Datenschutz
10. Nichtigkeiten der Ordnung
11. Änderung der Ordnung


1. Allgemeines

1.1 Zweck und Zuständigkeit

Es gelten die Bestimmungen der VDH-Ausstellungsordnung.

Bei Positionsbeschreibungen wird das generische Maskulinum verwendet.

Ausstellungen sind eine zuchtfördernde Einrichtung, die der Bewertung der Hunde dient. Es wird der
Formwert des Hundes ermittelt. Außerdem stehen Beratung, Werbung, Kontaktaufnahme bzw.
Kontakterhaltung so wie Förderung der Außenwirkung und Bekanntheit der Rasse im Vordergrund.

Weiterhin können Siegertitel, Anwartschaften auf Championate und Ehrenpreise errungen werden. Für
die Durchführung von Spezialrassenhundeausstellungen und die Angliederung von Sonderschauen an
Internationalen-, Nationalen oder Spezial- Rassehunde-Ausstellungen ist der DCLH zuständig. Er kann
die Ausrichtung an eine Landesgruppe übertragen. Die Anwartschaften auf die Titel "Deutscher
Champion VDH" und "Deutscher Champion Club" dürfen nur vergeben werden, wenn vorher der
Terminschutz durch den VDH beantragt und erteilt wurde. Der Terminschutz ist beim
Ausstellungsbeauftragten des DCLH zu beantragen.

Für den gesamten Geschäftsbereich ist der Beauftragte für das Ausstellungswesen DCLH zuständig.
Die Aufgaben legt die Stellenbeschreibung Ausstellungsbeauftragter fest.

1.2 Besondere Hinweise

Alle Hunde sind an der Leine zu führen.

Der Deutsche Club für Leonberger Hunde e. V. übernimmt die Haftpflicht als Veranstalter.
Die Hundeeigentümer haften für alle Schäden, die ihre Hunde anrichten.

Das Meldegeld ist bei Abgabe der Meldung fällig. Die Bezahlung der Meldegelder ist per Überweisung
auf das Ausstellungskonto des DCLH oder der Landesgruppe erforderlich. Bei Nichterscheinen wird das
Meldegeld nicht zurückerstattet.

Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, einen Teil des Meldegeldes zur Deckung entstandener Unkosten
zu verwenden, wenn die Schau im Falle höherer Gewalt nicht stattfinden und auch nicht auf einen
späteren Termin verlegt werden kann.

Bewertungen sind, außer bei Formfehlern, nicht anfechtbar. Beschwerden und Reklamationen sind nur
am Tage der Veranstaltung bei der Ausstellungsleitung möglich und zu protokollieren.

Ungebührliche Kritik an Richterurteilen sowie ungebührliches Benehmen im Ring wird geahndet.
Über Ring- und/oder Ausstellungsverweise entscheidet die Ausstellungsleitung zusammen mit dem
Richter. Die Entscheidung über Ausstellungssperren obliegt dem Zuchtrichterausschuss.

Die Ahnentafeln und Impfausweise der gemeldeten Hunde sind mitzubringen und auf Verlangen
vorzuzeigen. Ausbildungskennzeichen sind mit der Meldung zur Ausstellung an die Meldestelle zu
senden.

Auf Spezial-Rassehunde-Ausstellungen (SRA) des DCLH ist eine Chipkontrolle, zwecks Identifikation
des Hundes, im Ring zwingend erforderlich.

1.3 Kataloge und Richterberichte

Für alle Schauen des DCLH sind Kataloge und Richterberichte vorgeschrieben. Die Versionen in der
Form von Online oder Print obliegen der Ausstellungsleitung.

1.4 Pflichten des Ausstellers / Vorführers
Der Aussteller/Vorführer erkennt an, dass Formwertnoten und Platzierungen des Zuchtrichters
unanfechtbar sind. Sie unterliegen keiner Überprüfung.

Für das rechtzeitige Vorführen der Hunde ist der Aussteller/Vorführer selbst verantwortlich.

Die korrekte Katalognummer ist von dem Aussteller/Vorführer deutlich sichtbar zu tragen. Double
Handling ist grundsätzlich verboten!

Wechsel des Ausstellers/Vorführers: Kann in Absprache mit dem Ringleiter und Richter einmalig
durchgeführt werden.

Das Kämmen und Bürsten, welches über das Zurechtmachen des Hundes hinausgeht ist untersagt.


2. Klasseneinteilung

Auf angegliederten Sonderschauen gelten die Bestimmungen der VDH-Ausstellungsordnung.

Die nachstehende Klasseneinteilung gilt für alle Spezial-Rassehunde-Ausstellungen:

Stichtag für die Alterszuordnung: Der Hund muss am Tag, an dem er bei einer Rassehunde-Ausstellung
ausgestellt werden soll, das geforderte Lebensalter jeweils vollendet haben.

Doppelmeldungen sind unzulässig

Werden Ausbildungs- oder Titelnachweise nicht bis zum Meldeschluss erbracht wird der Hund in die
Offene Klasse versetzt!

2.1 Veteranenklasse (ab 8 Jahren)

In dieser Klasse können VDH- und CAC-Veteranen-Anwartschaften vergeben werden.

Höchstmögliche Formwertnote: Vorzüglich (V)

Der „Beste Veteran der Rasse“ wird aus dem V1 Rüden und der V1 Hündin der Veteranenklasse
ermittelt.

2.2 Babyklasse (4-6 Monate)

Auf Leonberger Spezial-Rassehunde-Ausstellungen kann aus zuchtorientierten Gründen eine
Babyklasse durchgeführt werden.

In dieser Klasse werden keine VDH- und CAC-Anwartschaften vergeben.

Höchstmögliche Formwertnote: vielversprechend (vv)

2.3 Jüngstenklasse (6-9 Monate)

In dieser Klasse werden keine VDH- und CAC-Anwartschaften vergeben.

Höchstmögliche Formwertnote: vielversprechend (vv)

2.4 Jugendklasse (9-18 Monate)

In dieser Klasse können VDH- und CAC-Jugend-Anwartschaften vergeben werden.

Höchstmögliche Formwertnote: Vorzüglich (V)

Der „Beste Jugendhund“ wird aus dem V1 Rüden und der V1 Hündin der Jugendklasse ermittelt.

2.5 Zwischenklasse (15-24 Monate)

In dieser Klasse können VDH- und CAC-Anwartschaften vergeben werden.

Höchstmögliche Formwertnote: Vorzüglich (V)

2.6 Leistungsklasse (ab 15 Monate)

Zum Start berechtigen die Ausbildungskennzeichen der clubinternen Prüfungen LG, LF und BH-Club
sowie IPO I-III, FH und BH/VT.

In dieser Klasse werden keine VDH- und CAC-Anwartschaften vergeben.

Höchstmögliche Formwertnote: Vorzüglich (V)

2.7 Zuchtklasse

Zum Start berechtigt sind zuchttaugliche Hunde, die eine gültige Körung haben.

In dieser Klasse werden keine VDH- und CAC-Anwartschaften vergeben.

Höchstmögliche Formwertnote: Vorzüglich (V)

2.8 Championklasse (ab 15 Monate)

Zum Start berechtigen die Championtitel laut VDH-Ausstellungsordnung. Auf clubinternen Schauen sind
zusätzlich alle Clubsieger, Landesgruppensieger zugelassen.

In dieser Klasse können VDH- und CAC-Anwartschaften vergeben werden.

Höchstmögliche Formwertnote: Vorzüglich (V)

2.9 Offene Klasse (ab 15 Monate)

In dieser Klasse können VDH- und CAC-Anwartschaften vergeben werden.

Höchstmögliche Formwertnote: Vorzüglich (V)


3. Bewertungen


3.1 Formwertnoten

Es können folgende Formwertnoten in den Klassen 2.1/ 2.4-2.9 vergeben werden:

Vorzüglich (V)

Sehr gut (SG)

Gut (G)

Genügend (Ggd)

ohne Bewertung (o.B.)

Disqualifiziert (Disq)

In der Babyklasse (2.2) und Jüngstenklasse (2.3) können folgende Formwertnoten vergeben werden:

vielversprechend (vv)

versprechend (vsp)

wenig versprechend (wv)

ohne Bewertung (o.B.)

3.2 Platzierungen

Es gelten die Bestimmungen des VDH.

Die ersten 4 Hunde werden platziert, sofern sie mit "Vorzüglich" oder "Sehr gut", in der Baby- und
Jüngstenklasse mit vielversprechend oder versprechend bewertet wurden.


4. Gruppenwettbewerbe


4.1 Zuchtgruppen

Eine Zuchtgruppe besteht aus mindestens 3 Leonberger Hunden aus demselben Zwinger. Alle Hunde
müssen am Tage der Ausstellung gemeldet und vorgestellt worden sein und bei der Einzelbewertung
mindestens "Gut" erhalten haben.

4.2 Nachzuchtgruppen

Als Nachzuchtgruppen gelten sämtliche Nachkommen eines Rüden oder einer Hündin. Die Gruppe
besteht aus solch einem Rüden bzw. solch einer Hündin sowie mindestens 5 Nachkommen beiderlei
Geschlechts aus mindestens zwei verschiedenen Würfen. Alle Hunde einer Gruppe müssen auf einer
Rassehunde-Ausstellung mindestens die Formwertnote "Gut" erhalten haben, mindestens 2 der
vorgestellten Hunde müssen am gleichen Tage ausgestellt worden sein.

4.3 Paarklassenwettbewerb

Paarklassen bestehen aus einem Rüden und einer Hündin, die im Eigentum eines Ausstellers sein
müssen. Sie müssen am gleichen Tag bei der Einzelbewertung mindestens die Formwertnote "Gut"
erhalten haben.

4.4 Meldung zu den Gruppenwettbewerben

Die Meldung der Hunde zum Gruppenwettbewerb kann am Ausstellungstag bis 30 Minuten vor Beginn
des Ehrenringes im Ausstellungsbüro erfolgen.


5. Sonderschauen

5.1 An nationale- oder internationale Rassehunde-Ausstellungen kann der DCLH innerhalb des
Bundesgebietes Sonderschauen angliedern. Die Sonderschauen werden nur durch den
Ausstellungsbeauftragten DCLH beim Veranstalter angemeldet.
5.2 Auf diesen Schauen gilt die VDH-Ausstellungsordnung.
5.3 Teilnehmer: Alle Hunde mit VDH/FCI-anerkannten Ahnentafeln/Registrierbescheinigungen.
5.4 Sonderleitung: Die Sonderleitung wird nach Absprache mit der zuständigen Landesgruppe
benannt.
5.5 Meldegeld: wird vom VDH bzw. vom Veranstalter festgelegt.
5.6 Anwartschaften: CACIB und CACIB Res. wird nach den Bestimmungen der FCI vergeben.
5.7 Richtereinteilung: Zuständig für die Einteilung der Richter bei angegliederten Sonderschauen ist
der DCLH-Richterobmann. Dieser gibt die Richtereinteilung für das komplette Jahr an den
Ausstellungsbeauftragten des DCLH bis 31.10. des Vorjahres bekannt.


6. Spezial-Rassehunde-Ausstellungen und Clubschau DCLH

6.1 Ausrichter

Ausrichter sind die Landesgruppen, für die Clubschau ist es der DCLH.

Termin der Clubschau ist das letzte Septemberwochenende des Jahres.

Die Organisation der Clubschau übernimmt die Ausstellungsleitung, diese wird in Absprache vom
Vorstand bestimmt.

Die Spezial-Rassehunde-Ausstellung/Clubschau muss beim Ausstellungsbeauftragten DCLH mit
Angabe der Ausstellungsleitung, des geplanten Termins und des Ortes mindestens 3 Monate vorher
beantragt werden.

Der Terminschutz wird durch den Ausstellungsbeauftragten beim VDH beantragt.

Die Organisation und Veröffentlichung des Termins, kann erst nach der Bestätigung des Terminschutzes
beginnen.

6.2 Teilnehmer

Alle Hunde mit VDH/FCI-anerkannten Ahnentafeln/Registrierbescheinigungen.

6.3 Meldegeld und Gebühren

Die Landesgruppe/DCLH wickelt die Schau in Eigenverantwortung ab und überweist nach der VDHGebührenordnung für termingeschützte Spezial-Rassehunde-Ausstellungen die entsprechende Gebühr
an den VDH.

6.4 Richter

Zuständig für die Ernennung und Einteilung der Richter bei Spezial-Rassehunde-Ausstellungen ist der
jeweilige Ausstellungsleiter. Die Richter sind dem Ausstellungsbeauftragen DCLH zu melden.

Für die Ernennung der Richter bei der Clubschau ist die Ausstellungsleitung in Abstimmung mit dem
Richterobmann zuständig. Für die Einteilung der Richter am Tag der Clubschau ist der Ausstellungsleiter
zuständig.

Für ausländische Zuchtrichter müssen keine „Freigaben“ mehr über die VDH-Geschäftsstelle beantragt
werden. Auf sämtlichen Rassehunde-Ausstellungen dürfen ausländische Zuchtrichter nur dann tätig
werden, wenn sie gemäß Richterliste des zuständigen Dachverbandes die Berechtigung zum Richten
der betreffenden Rassen und Wettbewerbe haben.

6.5 Anwartschaften

Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (VDH/Club)" können an die V1 Hunde bzw. die
Reserve-Anwartschaften an die V2 Hunde der Offenen, Zwischen- und der Championklassen vergeben
werden.

Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Veteranen Champion (VDH/Club)" können an die V1 Hunde
bzw. die Reserve-Anwartschaften an die V2 Hunde in der Veteranenklasse vergeben werden.


Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH/Club)“ können an die V1 Hunde bzw.
die Reserve-Anwartschaften an die V2 Hunde der Jugendklasse vergeben werden.

6.6 Siegertitel

Die Landesgruppen können Siegertitel vergeben.

Die Landesgruppensieger (LG-Sieger) oder Clubsieger werden aus den Erstplatzierten der Zwischen-,
Offenen-, Champion-, Zucht- und Leistungsklassen jeweils bei Rüden und Hündinnen ermittelt, sofern
die höchstmögliche Formwertnote V erreicht wurde.

LG- Schauen:

Aus dem Landesgruppensieger, Landesgruppen-Veteranensieger, Landesgruppen-Jugendsieger,
jeweils Rüden und Hündinnen, wird der BOB (Best of Breed) und der BOS (Best of Opposite Sex)
ermittelt.

Clubschau DCLH:

Aus den Clubsiegern, den Club-Veteranensiegern und Club-Jugendsiegern, jeweils Rüden und Hündin,
wird der BOB (Best of Breed) und der BOS (Best of Opposite Sex) ermittelt.

Im Anschluss werden bei allen Spezial-Rassehunde-Ausstellungen der Beste Veteran aus dem V1
Rüden und der V1 Hündin der Veteranenklasse und der Beste Jugendhund aus dem V1 Rüden und der
V1 Hündin der Jugendklasse ermittelt.


7. Verleihungsbestimmungen für Titel

7.1 Verleihungsbestimmungen für den Titel „Deutscher Champion (Club)“

Vergabe der Anwartschaften:

Nur in der Offenen, Zwischen- und Championklasse auf Spezial-Rassehunde-Ausstellungen des DCLH
oder angegliederten nationalen- oder internationalen Rassehunde-Ausstellungen an den mit V1
bewerteten Rüden und an die mit V1 bewertete Hündin – Mindestalter 15 Monate.

Für den mit V2 bewerteten Rüden / die mit V2 bewertete Hündin einer Klasse kann die Reserve-Anwartschaft
vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt
werden, wenn am Tage der Ausstellung dem Anwartschaftshund bereits der Titel „Deutscher Champion
(Club)“ zuerkannt wurde.

Drei Reserve-Anwartschaften auf DCLH-Spezial-Rassehunde-Ausstellungen oder angegliederten
nationalen- und internationalen Ausstellungen können zu einer Anwartschaft aufgewertet werden.

Die Anwartschaften auf der Bundessieger-Ausstellung, VDH-Europasieger-Ausstellung, VDH-Annual
Trophy Winner und German Winner Show zählen doppelt. Zusätzlich werden dort errungene Reserve-Anwartschaften
als einzelne normale Anwartschaften gewertet.

Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters.

Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

Der Titel „Deutscher Champion (Club)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese für fünf
Anwartschaften – davon mindestens drei auf DCLH-Spezial-Rassehunde-Ausstellungen auf den Titel
„Deutscher Champion (Club)“ vorgeschlagen wurden. Die restlichen Anwartschaften können auf
angegliederten nationalen- und internationalen Ausstellungen des VDH errungen worden sein. Des
Weiteren müssen die fünf Anwartschaften bei mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben
worden sein, ohne zeitliche Einschränkungen.

Der Titel „Deutscher Champion (Club)“ kann nur von einem die jeweilige Rasse betreuenden Verein
verliehen werden. Der Titel „Deutscher Champion (Club)“ berechtigt zum Start in der Champion Klasse
auf allen Rassehunde Ausstellungen im In- und Ausland.

7.2 Verleihungsbestimmungen für den Titel „Deutscher Jugend-Champion (Club)“

Vergabe der Anwartschaften:

Nur in der Jugendklasse auf Spezial-Rassehunde-Ausstellungen des DCLH oder angegliederten
nationalen- oder internationalen Rassehunde-Ausstellungen an den mit V1 bewerteten Rüden und an
die mit V1 bewertete Hündin – Mindestalter 9 Monate.

Für den mit V2 bewerteten Rüden / die mit V2 bewertete Hündin kann die Reserve-Anwartschaft
vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn
am Tage der Ausstellung dem Anwartschaftshund bereits der Titel „Deutscher Jugend-Champion (Club)“
zuerkannt wurde.

Drei Reserve-Anwartschaften auf DCLH-Spezial-Rassehunde-Ausstellungen oder angegliederten
nationalen- und internationalen Ausstellungen können zu einer Anwartschaft aufgewertet werden.

Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters.

Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

Der Titel „Deutscher Jugend-Champion (Club)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens
für drei Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Jugend-Champion (Club)“ vorgeschlagen wurden. Des
Weiteren müssen die drei Anwartschaften bei mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern erworben
worden sein, ohne zeitliche Einschränkungen.

7.3 Verleihungsbestimmungen für den Titel "Deutscher Veteranen-Champion (Club)

Vergabe der Anwartschaften:

Nur in der Veteranenklasse auf Spezial-Rassehunde-Ausstellungen des DCLH oder angegliederten
nationalen- oder internationalen Rassehunde-Ausstellungen an den mit V1 bewerteten Rüden und an
die mit V1 bewertete Hündin – Mindestalter 8 Jahre.

Für den mit V2 bewerteten Rüden / die mit V2 bewertete Hündin der Veteranenklasse kann die Reserve-Anwartschaft
vergeben werden. Die Reserve Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt
werden, wenn am Tage der Ausstellung dem Anwartschaftshund bereits der Titel „Deutscher Veteranen-Champion (Club)“
zuerkannt wurde.

Drei Reserve-Anwartschaften auf DCLH-Spezial-Rassehunde-Ausstellungen oder angegliederten
nationalen- und internationalen Ausstellungen können zu einer Anwartschaft aufgewertet werden.

Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters.

Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

Der Titel „Deutscher Veteranen-Champion (Club)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese
mindestens für drei Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (Club)“
vorgeschlagen wurden. Des Weiteren müssen die drei Anwartschaften bei mindestens zwei
verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein, ohne zeitliche Einschränkungen.

7.4 Eigentümerwechsel

Zuerkennung des Titels „Deutscher Champion (Club)“, „Deutscher Jugend-Champion (Club)”,
„Deutscher Veteranen-Champion (Club)”: Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei
Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund
und gehen an den neuen Eigentümer über.


8. Sonderleiter (Ringleiter)

Auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen sind nur Sonderleiter/Ringleiter einzusetzen, die an
einer Sonderleiterschulung des VDH teilgenommen haben und/oder eine Sonderleiterausbildung des
DCLH absolviert haben. Diese Ausbildung hat eine Gültigkeit von drei Jahren, die durch Teilnahme an
Lehrgängen und durch regelmäßige Tätigkeit als Sonderleiter/Ringleiter wieder erneuert werden. Siehe
Ausführungsbestimmungen Ausbildung Sonderleiter DCLH.

Die Sonderleiter haben sich durch Teilnahme an Lehrgängen und durch Selbststudium auf dem
letztgültigen Stand der einschlägigen Ordnungen und Bestimmungen zu halten.

Die Teilnahme an Sonderleiterbesprechungen vor angegliederten Sonderschauen an nationalen- oder
internationalen Rassehunde-Ausstellungen ist anzuraten.

CAC-Vorschlagszettel und Abrechnungsformular können unter www.dclh.de heruntergeladen werden.

Einem Zuchtrichter sollten nicht mehr als 60 Hunde pro Tag zur Bewertung und Erstellung des
Richterberichtes zugeteilt werden und dies nur bei besten technischen und personellen
Voraussetzungen. Bei nationalen- und internationalen Rassehunde-Ausstellungen und Spezial-Rassehunde-Ausstellungen
trifft die Entscheidung der Ausstellungsleitung.

Der Ausstellungsleiter (für Spezial-Rassehunde-Ausstellungen) bzw. Sonderleiter (bei angegliederten
Sonderschauen) teilt rechtzeitig dem Richter die Anzahl der zu richtenden Hunde und die für die
Ausstellung relevanten Daten mit. Absprachen bezüglich An- u. Abreise sowie Übernachtung fallen
ebenfalls in den Aufgabenbereich des Ausstellungs- bzw. Sonderleiters.

Angegliederte Sonderschauen sind innerhalb einer Woche durch die Sonderleiter mit dem
Schatzmeister des DCLH unter Benutzung der Vordrucke abzurechnen.

Die Richterberichte sendet der Sonderleiter (Ausstellungsleiter auf Spezial-Rassehunde-Ausstellungen)
nebst CAC-Vorschlagszettel innerhalb einer Woche an den Ausstellungsbeauftragten DCLH.

Verstöße gegen die Ordnungsbestimmungen sind während der Rassehunde-Ausstellung der
Ausstellungsleitung, darüber hinaus baldmöglichst dem Ausstellungsbeauftragten DCLH mitzuteilen.
Alles weitere regelt die VDH-Ausstellungsordnung.


9. Datenschutz

Der Datenschutzhinweis der EU-DSGVO bzgl. der Bilder und Videos ist den Ausstellern vor dem
Betreten des Ausstellungsgeländes durch Aushang bekannt zu geben.

Widersprüche bzgl. der Bilder ist dem Ausstellungsleiter zu melden und innerhalb 14 Tagen schriftlich
dem Ausstellungsbeauftragten zu melden.

Der Datenschutzbeauftragte des DCLH schult in regelmäßigen Abständen das Ausstellungsteam des
DCLH.


10. Nichtigkeiten der Ordnung

Die Nichtigkeit von Teilen dieser Ordnung zieht nicht die Nichtigkeit der Ordnung insgesamt nach sich.

 


11. Änderung der Ordnung

Der DCLH ist verpflichtet diese Ausstellungsordnung der VDH-Ausstellungsordnung anzugleichen nach
§ 1. (3) der Satzung.

Die VDH-Ausstellungsordnung findet unmittelbar Anwendung auf die DCLH-Ausstellungsordnung.

Änderungen sind vom Ausstellungsbeauftragten binnen einer Frist von 6 Monaten nach Bekanntgabe
in die Ausstellungsordnung DCLH zu integrieren und durch Veröffentlichung durch den Vorstand in Kraft
zu setzen. Der Vorstand ist berechtigt in Abstimmung mit dem Ausstellungsbeauftragten Änderungen
der Ausstellungsordnung vorzunehmen im Falle von 10. oder der dringenden Notwendigkeit und durch
Veröffentlichung in Kraft zu setzen.



Stand: 26.02.2026